Sicherheit beim Rudern
Wir haben das grosse Glück auf dem wunderschönen Vierwaldstättersee rudern zu dürfen. Zu beachten ist aber, dass verschiedene Faktoren eine grosse Auswirkung auf die Sicherheit haben können!
Bitte beachtet deshalb die nachfolgenden Sicherheitsthemen.
Sicherheitsthemen
Eigenverantwortung
- Prinzipiell gilt, dass ich als Ruderin / Ruderer eigenverantwortlich unterwegs bin.
- Ich kenne und befolgt die Inhalte der nachfolgend aufgeführten
- Ich bin mir bewusst, dass Mannschaften für Schäden an Boot und Dritten haftet.
- Ich habe mit meiner Haftpflichtversicherung geklärt, dass meine Risiken beim Ruderns genügend abgedeckt sind.
Jedes Clubmitglied ist für die eigene Sicherheit verantwortlich
- Der Ruderer / die Ruderin kann 300 m im offenene Wasser schwimmen
- Der Ruderer / die Ruderin ist für die persönlische Schwimmhilfe verantwortlich
Nötige Kenntnisse
- Die Steuerfrau / der Steuermann kennt die geltende Fahrordnung.
- Alle Rudernden kennen die Notzeichen gemäss Binnenschifffahrtsgesetz und können diese situationsgerecht einsetzen. (vgl. Rubrik «Wissen für den Notfall»)
Defensive Routenwahl
- Die Route wird passend zu den eigenen Fähigkeiten / den Fahrfähigkeit der Mannschaft und den herrschenden Bedingungen gewählt (Länge der Ausfahrt, Wind, Wellengang, Kälte, Sichtverhältnisse).
- Kein Risiko bei unsicheren Wetterverhältnissen eingehen!
- Bei Zweifel besser auf Ausfahrt verzichten!
Bevor es auf's Wasser geht:
Bin ich ok? Sind die anderen ok?
- Auf’s Wasser geht nur, wer sich 100% fit fühlt.
- Es gelten die im Strassenverkehr üblichen Regeln für Alkohol und andere Drogen.
- Sind im Boot genügend gute sicherheitsrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden?
Erste Hilfe
- Jedes aktive Clubmitglied weiss, wo sich der Erste-Hilfe-Kasten und der Defibrillator befindet.
- Erste-Hilfe-Kasten: im Schrank unter dem Fahrtenbuch-Computer
- Defibrillator: auf der Seeseite des Clubhauses
Sind die Verhältnisse ok?
- Prüfe vorgängig Wetterbericht und -vorhersage.
- Prüfe die herrschenden Bedingungen vor Ort.
Ist das Boot ok?
- Der gewählte Boots-Typ entspricht den individuellen Fähigkeiten der Ruderer / Ruderinnen.
- Die Mannschaft macht vor jeder Ausfahrt einen Boots-Check. (Einstellungen, angezogene Schrauben, Schäden)
- Jedes Boot muss auf dem Bug einen weissen Ball von mind. 4 cm Durchmesser haben. Der Ball soll aus Gummi oder ähnlichen Material sein.
- In allen Booten, die mit festen Schuhen ausgerüstet sind, müssen Fersenbänder und Schnellauslöse-Mechanismen einwandfrei und wirksam funktionieren. (Die Sicherung verhindert, dass man die Ferse mehr als 5 cm anheben kann.)
- Riemen oder Skulls eines Bootes sollen vor der Ausfahrt geprüft werden, Dollenringe müssen sicher und ordnungsgemäss eingestellt und verschraubt sein.
- Die Luftkammern sind vor der Fahrt gut zu verschliessen.
Aufblasbare Schwimmkörper müssen vor der Fahrt auf Ihre Füllung kontrolliert werden. - Demontable Ausleger müssen richtig montiert und fixiert sein.
- Bei Fahrten in der Dämmerung oder in Dunkelheit sind immer die im Bootshaus aufliegenden Beleuchtungskörper mitzuführen oder je eine Stirnlampe beim Bug- und Schlagmann.
Weiteres
- Der / die Bootsverantwortliche muss vor der Fahrt bestimmt sein. I.d.R. übernimmt diese Funktion die Person im Bug (Steuermann / Steuerfrau), welche über die nötige Erfahrung verfügt.
- Logbuch-Eintrag vor der Fahrt und des Ziels durch die Steuerfrau / den Steuermann.
Kleidung
- Für bessere Sichtbarkeit wird helle oder leuchtende Oberbekleidung empfohlen.
- Sommer: Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencreme
- Winter: Mehrschichtig, winddicht, keine Baumwolle
Mobiltelefon
- Es ist empfohlen, ein wasserdicht eingepacktes Mobiltelefon mitzuführen (stumm-gestellt).
- Folgende Notrufnummern sollen abgespeichert sein:
- Polizei 112 oder 117
- Ambulanz 144
- Bootshaus Seeclub Luzern 041 - 360 55 05
Mitführpflicht Schwimmweste
Das Mitführen einer Schwimmweste wird für alle Ausfahrten empfohlen. Ausserhalb der Uferzone (300 m) ist das Mitführen eines Rettungsmittels (Schwimmweste) gesetzlich vorgeschrieben.
- Innere Uferzone 0 - 150 Meter
- Äussere Uferzone 150 - 300 Meter
- Erweiterte Uferzone: Luzerner Seebecken (10 km/h Zone)
In den Monaten November bis März sind Ausfahrten der Kategorien 1x, 2x und 2- ohne Motorboot-Begleitung nur mit Schwimmwesten gestattet.
- Innere Uferzone 0 - 150 Meter
- Äussere Uferzone 150 - 300 Meter
- Erweiterte Uferzone: Luzerner Seebecken (10 km/h Zone)
Nutzung, Kauf und Wartung Schwimmwesten
- Rettungswesten müssen von den Mitgliedern privat angeschafft und regelmässig gewartet werden.
- Die Rettungsweste muss den Standard DIN EN ISO 12402-5:2006 erfüllen.
- Jedes Mitglied soll sich mit der Nutzung der Schwimmweste vertraut machen (anziehen, selbst aufblasen, Pfeife, etc.).
Es gibt verschiedene Anbieter von Rettungswesten und Schwimmhilfen, welche auch für den Rudersport geeignet sind (Beispiel: Secumar Vivo 100).
Uferzonen

- Innere Uferzone 0 - 150 Meter
- Äussere Uferzone 150 - 300 Meter
- Erweiterte Uferzone: Luzerner Seebecken (10 km/h Zone)
Nutzung, Kauf und Wartung Schwimmwesten
- Rettungswesten müssen von den Mitgliedern privat angeschafft und regelmässig gewartet werden.
- Die Rettungsweste muss den Standard DIN EN ISO 12402-5:2006 erfüllen.
- Jedes Mitglied soll sich mit der Nutzung der Schwimmweste vertraut machen (anziehen, selbst aufblasen, Pfeife, etc.).
Es gibt verschiedene Anbieter von Rettungswesten und Schwimmhilfen, welche auch für den Rudersport geeignet sind (Beispiel: Secumar Vivo 100).
- Der bootsverantwortlichen Person (i.d.R. Steuerfrau / Steuermann) ist Folge zu leisten.
- Die Streckenwahl erfolgt unter Berücksichtigung der Fähigkeiten der Mannschaft
- Die Schlagfrau / dem Schlagmann kennt die nötigen Kommandos.
- Der Steuermann / die Steuerfrau macht sich laufend ein Bild über mögliche Auswasserungsstellen bei Notfällen (überraschende Gewitter, medizinische Notfälle, …)
- Die Regeln beim Kreuzen mit anderen Schiffen sind hier zu finden: Fahrregeln.
- Verhalten bei Sturmwarnung und Gewitter: siehe Rubrik «Rudern bei speziellen Bedingungen»
- Ist es aufgrund eines Schadens am Ruderboot oder wegen eines gesundheitlichen Problems nicht mehr möglich, das Boot zurückzurudern, ist …
- das Ruderboot vorsichtig an geeigneter Stelle an Land zu bringen und geeignet zu lagern (Wegschwimmen verhindern, Schäden vermeiden).
- der Grundeigentümer der Lagerstätte zu informieren.
- die zustänidige Person für den Breitensport resp. des Leistungssports zu informieren.
- der Rücktransport des Boots zu organisieren.
- Im Falle eines Bootsschadens ist die Mannschaft verpflichtet, diesen dem Club zu melden (Eintrag im Logbuch + bei grossen Schäden an Leitung Breitensport resp. Leistungssport unverzüglich zu informieren.
Generelles
- Die Ruderinnen und Ruderer prüfen vor jeder Ausfahrt die aktuellen Wetterverhältnisse.
- Die Witterungsbedingungen haben Einfluss auf die Wahl der Kleidung / Ausstattung, die Bootswahl und die Zusammensetzung der Mannschaft. Das richtige Einschätzen der Wettersituation kann Probleme auf dem Wasser und beim Landen verhindern.
Dunkelheit
- Bei Fahrten in der Dämmerung oder in Dunkelheit sind immer die im Bootshaus aufliegenden Beleuchtungskörper einzusetzen oder je eine Stirnlampe beim Bug- und Schlagmann.
- Während Anlässen in Dunkelheit (z.B. Seenachtsfest) sind Ausfahrten zu unterlassen.
Nebel
- Bei Nebel darf nur in ständiger Sichtweite zum Ufer gerudert werden.
- Empfehlung von Swiss Rowing: Bei Gefahr von auftretendem Nebel sollte eine Mundpfeife mitgenommen werden. Bei Nebel mindestens 1x pro Minute ein langer Ton – 4 Sekunden – abgegeben werden.
Kälte
- Der Wärmeverlust im Wasser ist bis zu 25-mal höher als an der Luft!
Wenn man ins sehr kalte Wasser fällt, besteht die Gefahr, innerhalb von ganz wenigen Minuten das Bewusstsein zu verliert. - Bei Lufttemperatur unter 0°C sind Ausfahrten nur in Uferzone zu unternehmen.
- In den Monaten November bis Märzdürfen Skiff-Fahrten nur durch erfahrene Ruderer unternommen werden.
- In den Monaten November bis Märzsind Ausfahrten der Kategorien 1x, wund 2- ohne Motorboot-Begleitung nur mit Schwimmwesten gestattet.
Auch bei grösseren Booten empfehlen wir das Tragen von Schwimmwesten. - Stets mögliche Anlandestellen für Notfälle identifizieren.
- Eine Kenterung bei Kaltwasser kann lebensgefährlich sein.
Im Fall einer Kenterung das Boot nicht verlassen, sondern das Boot als Schwimmhilfe nutzen. - Ruderer, die im Winter auf dem See unterwegs sind, sollen den Kurs: «Rudern im Winter: Hypothermie-Kurs» des Seeclubs Luzern besuchen.
Kursunterlagen: SCL Hypothermiekursen - Es wird empfohlen, ein wasserdicht eingepacktes Mobiltelefon mitzuführen
- Folgende Notrufnummern sollen auf dem Handy abgespeichert sein:
- Polizei 112 oder 117
- Ambulanz 144
- Bootshaus Seeclub Luzern 041 - 360 55 05
Gewitter
- Bei Gewittern oder bevorstehendem Gewitter darf keine Ausfahrt vorgenommen werden.
- Ist das Boot bereits unterwegs und steht genügend Zeit zur Verfügung, sofort an den Ausgangspunkt zurückkehren.
- Falls das nicht möglich, vor dem Eintreffen des Gewitters umgehend eine Landestelle am nächsten Ufer aufsuchen.
- Inmitten eines Gewitters:
Rubrik «Wissen für den Notfall»
Wind und Sturm
- Der Sturmwarndienst ist zu beachten.
- Bei Starkwindwarnung (Blinklicht 40 mal pro Minute) darf nur die Uferzone zwischen Seebrücke und Haslihorn befahren werden.
- Empfehlung von Swiss Rowing: Starkwindwarnung sind für Ruderer NICHT als Vorwarnung zu interpretieren, da bei Winden von über 46 km/h DEFINITIV NICHT MEHR GERUDERT WERDEN SOLLTE!
- Bei Sturmwarnung (Blinklicht 90 mal / Minute) ist sofort umzukehren resp. es sind keine Fahrten vorzunehmen
Weitere Info im Factsheet Sturmwarndienst und Swiss Rowing Verhaltensregeln.
Sturmwarnleuchten

Fahrtrichtung und Fahrverbote
- Für den Ruderverkehr gilt grundsätzlich Rechtsverkehr. Ruderboote, die sich kreuzen, weichen je nach Steuerbord aus (Kreuzen auf Backbord).
- Fahrten innerhalb gelber Bojen sind verboten (Naturschutzgebiete, Badeanlagen)
- Fahrten unter der Seebrücke sind verboten.
Besondere Bereiche
- KKL und Bootswerft: Die Ecke KKL gilt es mit genügend Abstand zu umfahren, da dort Kursschiffe an- und ablegen.
- Seebrücke: Es ist genügend Abstand zur Seebrücke zu halten (insbesondere bei starker Abflussströmung der Reuss)
- Bei Fahrten nahe des Uferbereichs ist auch ausserhalb von Badeanlagen besonders auf Schwimmende zu achten (z.B Haslihorn).
- Richtung Küssnacht ist das Meggenhorn grosszügig zu umfahren, um entgegenkommenden Boote (Richtung Club) uferseitig genügend Platz zu lassen.

Vorfahrtsberechtigte Schiffe und Boote
Ruderboote müssen ausweichen vor
- Seepolizei und Boote mit Blaulicht
- Kursschiffe und andere Fahrgastschiffe mit grünem Ball
- Güterschiffe
- Berufsfischer beim Setzen und Einholen der Netze (gelber Ball)
Ausweichen mit 50 m seitlichem Abstand, bzw. 200 m beim achterlich kreuzen - Segelboote unter Segel
Nicht-Vorfahrtsberechtigt gegenüber Ruderbooten sind
- alle anderen Schiffe mit Maschinenantrieb (auch Segelboote mit eingezogenen Segeln)
- Segelbretter (Windsurfer) und Drachensegelbretter (Kitesurfer)
Hinweis: Privatfischer mit weissem Ball (Schleppball)
Der weisse Ball gibt dem Schleppangler keine zusätzlichen Vortrittsrechte.
Wenn möglich halten aber auch Ruderboote den Abstand von 50 m seitlich und 200 m (beim achterlich kreuzen) gegenüber den Booten mit Schleppangel ein.

Schallzeichen
- Ein langer Ton: «Achtung» oder «Ich halte meinen Kurs bei»
- Ein kurzer Ton: «Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord»
- zwei kurze Töne: «Ich richte meinen Kurs nach Backbord»
- Drei kurze Töne: «Meine Maschine geht rückwärts»
- Vier kurze Töne: «Ich bin manövrierunfähig»
- Folge sehr kurzer Töne: «Gefahr eines Zusammenstosses»
Notlandestellen
Jedes Mitglied soll sich bei Ausfahrten mit möglichen Notlandestellen vertraut machen

Notsignale
- Arme heben und senken
- leuchtende Kleidungsstücke in Kreisbewegung schwenken
- bei Nacht: Licht in Kreisbewegung schwenken
Wichtige Telefonnummern im Notfall
- Polizei 112 oder 117
- Ambulanz 144
- Bootshaus Seeclub Luzern 041 - 360 55 05
Allgemeine Regeln im Notfall
- Ruhe bewahren.
- Bei drohender Gefahr Rettungswesten sofort aufblasen.
- Der Steuermann / die Steuerfrau übernimmt das Kommando! (Keine Einzelaktion)
- Bei Unfällen bleibt die Mannschaft zusammen, Ruder und Boot dienen als Schwimmhilfe.
- Versuch ins Boot zu steigen oder auf das Boot.
- Wenn Einsteigen / Aufsteigen nicht gelingt: beim Boot bleiben!
- Ruhe bewahren, auf Kameraden achten (Sind alle da?)
- Alarmierung / Notzeichen geben.
- Arme heben und senken
- leuchtende Kleidungsstücke in Kreisbewegung schwenken
- bei Nacht: Licht in Kreisbewegung schwenken
- Eigene Position bestimmen (z.B. via Fixpunkten an Land).
- Alle bleiben zusammen beim Boot - keine Einzelaktionen!
Von Gewitter überrascht
- Ist man bereits auf dem Wasser und steht genügend Zeit zur Verfügung, SOFORT zum Clubhaus zurückkehren.
- Falls das nicht möglich, vor dem Eintreffen des Gewitters umgehend eine Landestelle am nächsten Ufer aufsuchen.
- Inmitten eines Gewitters…
- ist das Anlegen am Steg oder am Naturufer zu meiden. Da an diesen Stellen oft Bäume stehen, ist die Gefährdung wesentlich grösser als auf dem Wasser.
- Auf dem freien Gewässer, in angemessenem Abstand vom Ufer (ca. 40-60 m), ist die Gefährdung wesentlich geringer
- Wenn möglich soll im Zentrum des Gewitters (Abstand zwischen Blitz und Donner weniger als 3– 5 Sekunden) NICHT gerudert werden.
- Hinweis: Der Blitz schlägt bevorzugt an Stellen ein, welche die Umgebung überragen. Aber nicht nur am Einschlagpunkt des Blitzes besteht Gefahr. Der Umkreis bis etwa 30 Meter vom Einschlagpunkt entfernt muss als gefährdet betrachtet werden.
Von Sturm überrascht
- Wird man von der Sturmwarnung / vom Sturm überrascht, unbedingt SOFORT wenden.
- Wenn möglich unter Land (auch entgegen der Fahrordnung) in Richtung Bootshaus rudern.
- Rettungsweste überziehen, falls dies nicht schon bei Ruderbeginn geschehen ist.
- Je nach Entwicklung der Wettersituation, möglichst eine Landesituation am Ufer ins Visier nehmen.
- Gegebenenfalls auf sich aufmerksam machen, um bei Bedarf sofortige Hilfe beanspruchen zu können.
Boot vollgelaufen / gekentert
- Ruder aus den Dollen ziehen. Boot drehen und auf Bootsrumpf legen.
- Option 1: Auf's Schiff setzen, Notzeichen geben und auf Hilfe warten.
- Option 2: MIT DEM BOOT an's Ufer schwimmen.
- Auf dem Boot liegend an’s Ufer paddeln
- oder: mit einer Hand am Ausleger halten und mit der anderen Hand schwimmen
- Als zusätzliche Schwimmhilfen aus den Dollen gezogene Ruder verwenden (Auftrieb)
- Bekleidung anbehalten um kleinstmöglichen Wärmeverlust zu haben
- Schwimmen ans Ufer OHNE BOOT nur als letzte gängige Alternative (vorausgesetzt, Schwimmhilfen sind verfügbar und können eingesetzt werden). Achtung! Es besteht die Gefahr der Erschöpfung und Unterkühlung!
Hier gibt's ein Video, das zeigt, was zu tun ist, wenn ein Boot volläuft.


Aktuelle Informationen und nützliche Apps
- Lake Lucerne App - Wichtige Infos über den See direkt auf’s Mobilgerät
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Gut zu Wissen
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